Wenn Du Sportschütze bist und erlaubnispflichtige Waffen besitzt, betrifft Dich das Thema fortgesetztes Bedürfnis unmittelbar. Seit der Änderung des Waffengesetzes zum 01.09.2020 prüfen die Waffenbehörden regelmäßig, ob das Bedürfnis für den Waffenbesitz weiterhin besteht. Diese Prüfung ist verbindlich und kann im schlimmsten Fall zum Entzug von Waffenbesitzkarten führen. Deshalb ist es wichtig, dass Du genau weißt, was geprüft wird und was Du selbst tun musst.
Gesetzliche Grundlage
Die Überprüfung des fortgesetzten Bedürfnisses erfolgt auf Basis von § 4 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit § 14 Abs. 4 und 5 WaffG. Die Behörden sind verpflichtet, alle fünf Jahre zu prüfen, ob Du den Schießsport weiterhin aktiv betreibst und die Voraussetzungen für den Waffenbesitz noch erfüllst.
Dabei wird zwischen dem Grundkontingent und dem Überkontingent unterschieden. Diese Unterscheidung ist entscheidend.
Grundkontingent – die Basis
Zum Sportschützen-Grundkontingent gehören:
- zwei mehrschüssige Kurzwaffen
- drei halbautomatische Langwaffen
Für diese Waffen musst Du Deine schießsportliche Aktivität nachweisen. Das bedeutet konkret:
- mindestens ein Schießen pro Quartal innerhalb der letzten 24 Monate oder
- mindestens sechs Schießtermine innerhalb von zwölf Monaten
Besitzt Du sowohl Kurz- als auch Langwaffen, musst Du den Nachweis für beide Waffenarten erbringen.
Hast Du Deine erste waffenrechtliche Erlaubnis seit mehr als zehn Jahren, genügt im Grundkontingent eine einfache Mitgliedsbescheinigung des Vereins. Diese Regelung gilt jedoch ausdrücklich nicht für Waffen im Überkontingent.
Überkontingent – hier gelten strengere Regeln
Alle Waffen, die über das Grundkontingent hinausgehen, zählen zum Überkontingent. Für diese Waffen stellt der Gesetzgeber deutlich höhere Anforderungen.
Für jede einzelne Überkontingentswaffe musst Du nachweisen:
- mindestens zwei Wettkampfteilnahmen innerhalb der letzten 24 Monate
- der Nachweis erfolgt waffenspezifisch
- der Bedürfnisnachweis wird durch den Verband ausgestellt, der das ursprüngliche Bedürfnis erteilt hat.
Das heisst: wurden einzelne Waffen vom PSSB/DSB befürwortet und andere vom BDS müssen beide Verbände kontaktiert werden.
Wichtig für Dich: Das Bedürfnis im Überkontingent muss dauerhaft und fortlaufend bestehen. Es gibt keine Erleichterung nach einer bestimmten Besitzdauer. Eine rein gesellschaftliche Teilnahme am Vereinsleben reicht hier nicht aus.
Bedeutung der Vereinsmeisterschaften
Aus diesem Grund kommt den Vereinsmeisterschaften und weiteren Wettkämpfen (z.B. Rundenwettkämpfe) eine zentrale Rolle zu. Sie dienen nicht nur dem sportlichen Vergleich, sondern sind ein entscheidender Baustein für Deinen Bedürfnisnachweis.
Künftig wird bei den einzelnen Disziplinen dokumentiert, mit welcher Waffe Du am Wettkampf teilgenommen hast. Nur so kann der Verband im Bedarfsfall einen rechtssicheren Nachweis ausstellen.
Unsere klare Empfehlung lautet daher: Nimm regelmäßig an den Vereinsmeisterschaften und weiteren Wettkämpfen teil, insbesondere wenn Du Waffen im Überkontingent besitzt.
Weitere Informationen
Einen detaillierten Vollzugshinweis der Behörden zum Thema Überkontingent findest Du hier.
Fazit
Das fortgesetzte Bedürfnis ist kein theoretisches Thema. Es betrifft jeden aktiven Waffenbesitzer unmittelbar. Wenn Du Deine Waffen behalten möchtest, musst Du Deine schießsportliche Aktivität nachweisbar leben. Der Schieß-Sport-Verein Oppenheim/Nierstein e.V. unterstützt Dich dabei durch Wettkämpfe, Vereinsmeisterschaften und transparente Dokumentation.
Informiere Dich, nimm teil und sprich den Vorstand bei Fragen frühzeitig an. So bleibst Du rechtlich auf der sicheren Seite.


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